Gericht stoppt Rechtsextrem-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
AfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt Rechtsextrem-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als gesicherten rechtsextremen Fall klassifizieren. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 nach einer Klage der Partei. Das Urteil setzt die jüngste Einstufung des BfV bis zur Hauptverhandlung aus.
Die AfD war bereits 2021 vom BfV als Prüffall für Rechtsextremismus eingestuft worden. Diese Bewertung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 und verwies dabei auf Hinweise für verfassungsfeindliche Aktivitäten, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Zuvor hatte das BfV bereits Untergruppen wie den "Flügel" im März 2020 als gesichert rechtsextrem eingestuft, bevor diese sich auflösten.
Im Mai 2025 verschärfte das BfV seine Einschätzung und erklärte die gesamte AfD zu einer gesichert rechtsextremen Organisation. Die Behörde begründete dies mit nachgewiesenen Verdachtsmomenten, die auf Bestrebungen zur Untergrabung der demokratischen Ordnung Deutschlands hindeuteten. Die AfD focht diese Entscheidung jedoch gerichtlich an.
Das Kölner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass das BfV bis zum Abschluss des Hauptverfahrens keine endgültige Einstufung vornehmen darf. Zwar räumte das Gericht extremistische Tendenzen innerhalb der Partei ein, sah jedoch keine ausreichenden Belege für ein durchgängig verfassungsfeindliches Gesamtkonzept.
Die Aussetzung bedeutet, dass die AfD vorerst ihren Status als Prüffall behält. Das BfV kann die strengere Einstufung erst nach einem endgültigen Urteil durchsetzen. Die weitere Prüfung des Falls wird in den kommenden Monaten fortgesetzt.
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