EU-Urteil klärt Entschädigung bei Flugverspätungen durch Airline-Entscheidungen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EU-Urteil klärt Entschädigung bei Flugverspätungen durch Airline-Entscheidungen
Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union hat die Entschädigungsansprüche von Fluggästen bei Verspätungen präzisiert. Der Fall betraf die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter und einen Flug von Düsseldorf nach Varna, der sich um mehr als drei Stunden verzögerte. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Airlines mit Verspätungen umgehen müssen, die durch überlastete Sicherheitskontrollen und eigene betriebliche Entscheidungen verursacht werden.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal überlastet war, was zu ungewöhnlich langen Warteschlangen führte. Diese Störung hatte Folgen für den gesamten Flugbetrieb und zwang European Air Charter, sämtliche Abflüge an diesem Tag umzuorganisieren. Betroffen war auch eine Verbindung von Düsseldorf nach Varna, die mit mehr als drei Stunden Verspätung landete.
Die Airline hatte zudem entschieden, auf Passagiere eines früheren Fluges zu warten, die sich noch im Check-in-Verfahren befanden. Diese Entscheidung führte dazu, dass ein weiterer Flug mit über fünf Stunden Verspätung startete. Zwei Passagiere des verspäteten Düsseldorf-Varna-Fluges forderten später jeweils 400 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft.
Das EU-Gericht urteilte, dass Verspätungen durch überlastete Sicherheitskontrollen als außergewöhnliche Umstände gelten und Airlines daher nach der Fluggastrechteverordnung keine Entschädigung zahlen müssen. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht jedoch fest, dass die eigenständige Entscheidung der Airline, auf verspätete Passagiere zu warten – und nicht die Probleme bei den Sicherheitskontrollen –, die direkte Ursache für die Verspätung war. Diese Unterscheidung bedeutet, dass sich European Air Charter nicht auf "außergewöhnliche Umstände" als Rechtfertigung berufen kann.
Das Urteil gibt nun dem Düsseldorfer Gericht eine klare Richtlinie vor, das entscheiden muss, ob die Maßnahmen der Airline tatsächlich eigenständig getroffen wurden und ob den Passagieren eine Entschädigung zusteht.
Die Entscheidung des EU-Gerichts schafft einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für ähnliche Fälle in der Zukunft. Entscheidet sich eine Airline, auf verspätete Passagiere zu warten, und führt dies zu weiteren Verzögerungen, muss sie betroffene Reisende entschädigen. Das Düsseldorfer Gericht wird nun die genauen Umstände dieses Falls prüfen, bevor es ein endgültiges Urteil über die Entschädigungsforderungen fällt.
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