19 April 2026, 14:23

Hitlers gepanzerter Mercedes 770 wird für Millionen versteigert – doch der Deal platzt

Vintage-Plakat aus den 1920er-Jahren von Mercedes-Benz mit einem klassischen Auto vor einem modernen Gl├Ąserturm mit zwei Personen drinnen und 'Mercedes-Benz'-Text unten.

Hitlers gepanzerter Mercedes 770 wird für Millionen versteigert – doch der Deal platzt

Ein seltener Mercedes-Benz 770, der einst Adolf Hitler gehörte, ist jetzt unter den Hammer gekommen. Das als "Großer Mercedes" bekannte Fahrzeug wurde während des Zweiten Weltkriegs bei hochkarätigen Paraden eingesetzt. Experten hatten mit einem Verkaufspreis zwischen 7 und 9 Millionen US-Dollar gerechnet.

Das Modell, ein Mercedes-Benz 770 (W 150) aus dem Jahr 1939, war nach Hitlers Vorgaben maßgeschneidert worden. Dazu gehörten eine verstärkte Windschutzscheibe und gepanzerte Seitenteile. Unter der Haube verbarg sich ein 7,7-Liter-Reihenkraftstoffmotor mit acht Zylindern, der 230 PS leistete und die ungepanzerte Version auf bis zu 170 km/h beschleunigte.

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Zwischen 1939 und 1943 nutzte Hitler den offenen Tourenwagen regelmäßig für Paraden und offizielle Anlässe. 1940 fuhr er damit gemeinsam mit dem italienischen Diktator Benito Mussolini durch München. Noch im selben Jahr, am 6. Juli, war das Fahrzeug bei einer Siegparade in Berlin zu sehen.

Ursprünglich kostete die viertürige Version 44.000 Reichsmark, während die Siebensitzer-Variante für 47.500 Reichsmark angeboten wurde. Inflationsbereinigt entsprechen diese Preise heute etwa 182.000 bzw. 196.000 Euro. Nach Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten das Auto und brachten es in die USA, wo es seither in exzellentem Zustand verblieb.

Bei der Auktion erreichte das höchste Gebot 7 Millionen US-Dollar. Obwohl Fachleute den Preis für angemessen hielten, lehnte der Verkäufer das Angebot ab. Der Mercedes-Benz 770 zählt zu den historisch bedeutendsten Fahrzeugen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Seine lückenlos dokumentierte Vergangenheit und die akribische Erhaltung steigern seinen Wert zusätzlich. Über die künftige Besitzverhältnisse wird nun entscheiden, ob ein höheres Gebot eingereicht wird.

Quelle