15 March 2026, 04:16

Illegales Abfallnetzwerk in NRW: 23.000 Tonnen Giftmüll entdeckt

Ein Schild am Straßenrand trägt die Aufschrift "Meldung von illegaler Müllentsorgung und Verschmutzung" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Illegales Abfallnetzwerk in NRW: 23.000 Tonnen Giftmüll entdeckt

Ein 63-jähriger Mann muss sich in Nordrhein-Westfalen wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten: Er soll ein illegales Abfallgeschäft betrieben haben. Den Ermittlungen zufolge stand er an der Spitze eines kriminellen Netzwerks, das tausende Tonnen gefährlicher Abfälle an mehreren Standorten entsorgte. Die Untersuchungen laufen bereits seit eineinhalb Jahren.

Der Angeklagte, ein Abfallhändler aus Unna, sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Zuvor war er im Kundengewinnungs- und Vertriebsbereich eines Recyclingunternehmens in Soest tätig, das auch Verbindungen nach Bottrop aufwies. In seiner Akte findet sich bereits ein früherer Fall illegaler Abfallentsorgung aus einer BP-Raffinerie.

Den Ermittlern zufolge nahm der Mann gemeinsam mit Komplizen seit mindestens Januar 2024 gefährliche Abfälle an, mischte sie und etikettierte sie um. Das Vorgehen soll sowohl Kunden als auch Behörden getäuscht haben. Bei einer Razzia beschlagnahmten Beamte 120.000 Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und weitere Wertgegenstände aus seinem Fahrzeug.

Die illegalen Ablagerungen erstrecken sich über mehrere Orte, darunter den Tagebau Garzweiler. Auf einem Gewerbegebiet in Selfkant, nahe der niederländischen Grenze, wurden rund 23.000 Tonnen belasteter Erde entdeckt. Eine ähnliche Menge könnte in Kiesgruben in Kamp-Lintfort entsorgt worden sein. Gegen andere Unternehmen in der Region besteht derzeit kein Verdacht.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität hat nun offiziell Anklage erhoben. Parallel leitet Gelsenkirchen rechtliche Schritte ein, um Hersteller und Lieferanten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Verantwortung zu ziehen. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerzahler die Kosten für die Beseitigung tragen müssen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen organisierter Betrug, illegale Abfallbehandlung und der unerlaubte Betrieb von Deponien. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten harte Strafen. Die Behörden prüfen weiterhin, ob weitere Personen oder Unternehmen in die Machenschaften verwickelt sind.

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