DFB verhängt hohe Geldstrafen gegen drei Bundesligavereine wegen Pyrotechnik
Adriana SchachtDFB verhängt hohe Geldstrafen gegen drei Bundesligavereine wegen Pyrotechnik
Drei Bundesligavereine sind mit hohen Geldstrafen belegt worden, nachdem Fans bei Spielen Pyrotechnik gezündet hatten. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bestrafte Borussia Mönchengladbach, Bayer 04 Leverkusen und den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens. Die Vorfälle ereigneten sich am und um den 8. November 2025 herum.
Den höchsten Strafbetrag erhielt der 1. FC Köln: 98.500 Euro. Die Anhänger des Vereins hatten vor, während und nach dem Spiel gegen Borussia Mönchengladbach mindestens 56 Bengalos und 30 Rauchbomben gezündet. In der zweiten Halbzeit musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden, nachdem dichter Rauch das Spielfeld eingehüllt hatte.
Borussia Mönchengladbach wurde mit einer Strafe von 75.000 Euro belegt – ebenfalls wegen ähnlicher Verstöße. Dessen Fans hatten am selben Tag 55 Bengalfeuer, 19 Rauchbomben und einen Blitzknallkörper gezündet. Auch Bayer Leverkusen musste Konsequenzen tragen: Der Verein wurde mit 62.000 Euro bestraft, und zwar wegen drei separater Fälle von Fehlverhalten.
Das DFB-Sportgericht entschied, dass bis zu 32.800 Euro jeder Strafe umgewidmet werden dürfen. Die Vereine können diesen Anteil nutzen, um Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern oder Programme zur Gewaltprävention zu finanzieren.
Die Strafen folgen auf wiederholte Warnungen vor gefährlichem Fanverhalten in deutschen Stadien. Die Klubs müssen die Probleme nun in den Griff bekommen, sonst drohen weitere Sanktionen. Ein Teil der Gelder fließt in die Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen bei künftigen Spielen.
1. FC Köln fans face new pyrotechnic incident and history of fines
- FC Köln continues to struggle with fan pyrotechnic incidents despite repeated warnings. Recent developments include:
- Fans ignited pyrotechnics at Hamburger SV's Volksparkstadion on 14 March 2026.
- The club had already paid 631,000 Euro in fines for similar violations in 2024.






