Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug mit gefälschter Visum-Website
Vito NeureutherBielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug mit gefälschter Visum-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte britische Visum-Website. Die beiden hatten versucht, eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) über eine inoffizielle Internetseite zu beantragen. Nach verdächtigen Abbuchungen erstatteten sie Anzeige bei der Polizei.
Bei der Suche nach dem ETA-Antrag landeten sie auf der betrügerischen Website, gaben wie verlangt ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Beim Bezahlvorgang belief sich die Summe auf etwa 240 Euro – deutlich über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten brachen sie die Transaktion ab. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um unbefugte Belastungen zu verhindern. Die offizielle britische Regierungsseite für ETA-Anträge ist unter https://www.gov.uk/eta zu finden, wo alle Anträge direkt an die britischen Behörden zu richten sind.
Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man gefälschte Websites erkennt. Dieser Fall ist der erste bekannte Beinahe-Betrug in Bielefeld seit Einführung der ETA-Pflicht im April 2025.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die Betroffenen den Betrug, bevor Geld verloren ging. Ihre Anzeige dient als Warnung für Reisende, die ein britisches Einreisedokument beantragen. Offizielle Anträge müssen stets über das behördliche Portal eingereicht werden.






