Betrunkener Fahrer flüchtet nach Parkplatzunfall in Lübbecke
59-Jähriger aus Lübbecke nach Unfallflucht mit Alkoholverdacht angeklagt
Ein 59-jähriger Mann aus Lübbecke muss sich nach einer Unfallflucht am Samstagabend wegen Strafvorwürfen verantworten. Die Polizei wurde gegen 18:10 Uhr zur Nettelstedter Straße gerufen, wo der Fahrer mit einem geparkten Auto kollidiert war und anschließend die Flucht ergriffen hatte. Beamte spürten ihn später in seiner Wohnung auf, wo Alkoholtests die anfänglichen Verdachtsmomente bestätigten.
Der Vorfall hatte sich auf dem Parkplatz einer Imbissbude in Lübbecke ereignet. Beim Ausparken touchierte der Mann mit seinem Opel Zafira leicht einen abgestellten Volkswagen. Trotz der Anwesenheit des Fahrzeugbesitzers fuhr er weiter, ohne anzuhalten. Zeugenaussagen ermöglichten es der Polizei, den Mann zu seiner Wohnadresse zurückzuverfolgen, wo sie sein beschädigtes Fahrzeug vorfanden.
Vor Ort gingen die Beamten davon aus, dass der Fahrer fahruntauglich war. Ein vorläufiger Atemalkoholtest bestätigte ihre Bedenken. Der Mann wurde zur Polizeidienststelle Lübbecke gebracht, wo ihm zwei Blutproben entnommen wurden. Sein Führerschein wurde sofort einbehalten.
Ihm drohen nun Anklagen wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs. Nach deutschem Recht kann Trunkenheit am Steuer mit Geldstrafen, bis zu einem Jahr Haft oder einem Führerscheinentzug von 9 bis 12 Monaten geahndet werden. Das Verlassen der Unfallstelle zieht zusätzliche Konsequenzen nach sich, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Das Verfahren wird nun über die üblichen juristischen Instanzen in Niedersachsen abgewickelt. Die Behörden werden die Blutanalyseergebnisse und Zeugenaussagen prüfen, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Bei einer Verurteilung muss der Fahrer mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis und erheblichen rechtlichen Folgen rechnen.






