24 March 2026, 01:09

Wintereinbruch im November 2025: Schnee bringt Räum- und Streupflichten mit sich

Eine ruhige, schneebedeckte Straße, gesäumt von Häusern und Bäumen mit minimalem Verkehr.

Wintereinbruch im November 2025: Schnee bringt Räum- und Streupflichten mit sich

Winter kommt in diesem Jahr früher – mit Schnee ab dem 19. November 2025

Mit dem frühen Wintereinbruch und ersten Schneefällen auf höheren Lagen ab dem 19. November 2025 müssen sich Hausbesitzer, Autofahrer und Radfahrer auf glatte Straßen und die damit verbundenen Pflichten einstellen.

Hausbesitzer tragen klare Räum- und Streupflichten Gewege müssen nach Schneefall unverzüglich auf eine Breite von 1 bis 1,5 Metern geräumt werden, Eis ist zu entfernen oder mit Streugut zu behandeln. Wer diese Pflichten vernachlässigt, haftet bei Unfällen – eine Haftpflichtversicherung ist daher ratsam. Überträgt der Eigentümer die Aufgabe an Mieter, muss er Schaufeln, Besen und Streumaterial bereitstellen.

Die Kommunen kümmern sich um öffentliche Flächen wie Straßen, Radwege und Bushaltestellen. Dazu gehört das Streuen von Gehwegen, Fußgängerüberwegen und rutschigen Straßenabschnitten bei Glätte.

Autofahrer müssen auf Winterreifen umsteigen Sobald die Wetterbedingungen es erfordern, sind Winterreifen mit dem Alpine-Symbol Pflicht. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wer mit Sommerreifen oder reinen M+S-Reifen auf Eis unterwegs ist, riskiert Bußgelder ab 60 Euro – zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Radfahrer sollten Tempo drosseln und Winterbereifung nutzen Radfahrer wird geraten, langsamer zu fahren, ausreichend Abstand zu halten und auf Winter- oder Ganzjahresreifen umzusteigen, um besseren Halt zu haben.

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Haus und Garten winterfest machen Im eigenen Zuhause gilt es, Pflanzen und Leitungen zu schützen: Laub sollte vom Rasen entfernt, aber als Mulch weiterverwendet werden. Kübelpflanzen benötigen einen Frostschutz, Außenwasserleitungen müssen entleert, Kellerfenster geschlossen werden. Kurzes, aber gründliches Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern beugt Feuchtigkeit vor. Gärtner sollten zudem Wasserbehälter leeren, um Frostschäden zu vermeiden.

Früher Winter bringt Pflichten und Risiken mit sich Der frühe Schnee stellt Anwohner vor rechtliche und praktische Herausforderungen: Hausbesitzer müssen Gehwege zeitnah räumen, sonst drohen Haftungsrisiken. Autofahrer und Radfahrer brauchen die richtige Bereifung, um sicher unterwegs zu sein. Auch Häuser und Gärten müssen vor Frost geschützt werden, um Schäden zu vermeiden. Wer diese Maßnahmen ignoriert, riskiert Bußgelder, Unfälle oder teure Reparaturen.

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