Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet für Energiewende
Recep WohlgemutParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet für Energiewende
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau. Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt stehen.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage den Flugbetrieb massiv einschränken und Sicherheitsrisiken schaffen würde. Die Struktur mache Starts und Landungen besonders bei starkem Wind gefährlich, so die Befürchtung. Das OVG urteilte jedoch, der Verein sei während der Planungsphase umfassend angehört worden.
Zudem sah das Gericht keine Belege dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins bedrohe. Zwar könnten Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h fortgesetzt werden, doch der Verein hält die Turbine dennoch für eine erhebliche Störung. Die Entscheidung ermöglicht den Bau mindestens einer Anlage im Kreis Hochsauerland.
Weitere Windprojekte laufen in der gesamten Sauerland-Region an: VERBUND hat von ENOVA Standorte übernommen, um bis 2026 Onshore-Windkraft mit 1.000 Megawatt Leistung auszubauen. Im März 2026 waren bereits Baumaßnahmen sichtbar, doch bleibt unklar, wie viele weitere lokale Sport- oder Freizeitgruppen von ähnlichen Vorhaben betroffen sein könnten.
Mit dem Urteil kann die Windkraftanlage nun in der Nähe des Startplatzes errichtet werden. Der Fall zeigt mögliche Konflikte zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und örtlichen Freizeitaktivitäten auf. Dem Verein scheinen keine weiteren rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung zu stehen.






