Stichwahl in Düren: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Stichwahl für den Kreistag in Düren am 28. September 2025
In Düren findet am 28. September 2025 die Stichwahl für den Landkreisrat statt. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Für beide Verfahren gelten klare Richtlinien.
Die Briefwahl bleibt all jenen vorbehalten, die sie bereits für die Wahl am 14. September beantragt hatten. Die Unterlagen werden diesen Wählerinnen und Wählern automatisch zugesandt. Andere können die Briefwahl noch bis zum 26. September um 15:00 Uhr beantragen – entweder über einen QR-Code, ein Online-Formular oder schriftlich. Dabei sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse erforderlich.
Bei Familien- oder Sammelanträgen muss jede wahlberechtigte Person ihre eigenen Daten und eine Unterschrift einreichen. Die Wahlbenachrichtigungen aus der ersten Wahlrunde behalten für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Die persönliche Stimmabgabe erfolgt in denselben Wahllokalen wie zuvor; hierfür ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche erhalten, sollten sich bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, an das Wahlamt Düren wenden. Bei weiteren Fragen bleibt das Amt erste Anlaufstelle. Zusätzliche Informationen sind auf der offiziellen Website der Stadt abrufbar.
Die Stichwahl wird sowohl per Brief als auch vor Ort durchgeführt. Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, müssen Wählerinnen und Wähler die Fristen und Anforderungen einhalten. Für Rückfragen oder fehlende Unterlagen stehen offizielle Kanäle zur Verfügung.






