10 June 2026, 10:16

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Infos für Wähler

Wiederholungswahl am Sonntag, 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Infos für Wähler

Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach und des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am Sonntag, den 28. September 2025, statt

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – per Briefwahl oder vor Ort in den Wahlkräumen.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden allen Wahlberechtigten, die diese bereits für die Hauptwahl am 14. September 2025 beantragt hatten, automatisch zugesandt. Die Zustellung erfolgt am Montag, den 22. September 2025. Wer neue Unterlagen benötigt, kann diese persönlich im Direktwahlbüro der Stadt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises anfordern.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 18 Uhr, in den städtischen Wahlbriefkästen oder im zentralen Wahlamt eingeworfen werden. Sollten die Unterlagen nicht angekommen sein, können sie bis Samstag, den 27. September 2025, 12 Uhr, im Wahlamt gemeldet und neu ausgestellt werden. Unter der Rufnummer 02202-14-2888 kann das Wahlamt Auskunft geben, ob ein Antrag auf Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vorliegt.

Wählerinnen und Wähler, die vor der Hauptwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, dürfen am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen. Wer jedoch kurzfristig erkrankt, kann bis Sonntag, 15 Uhr, noch einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine Vertrauensperson erforderlich.

Die Standorte der Wahllokale sind auf der Website der Stadt einsehbar oder können beim Wahlamt unter 02202-14-2888 erfragt werden.

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In der Stichwahl werden sowohl der Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises gewählt. Die Wählerinnen und Wähler müssen sicherstellen, dass ihre Stimmen fristgerecht – per Post oder im Wahllokal – abgegeben werden. Das Wahlamt steht bis zum Ablauf der Fristen für Rückfragen zur Verfügung.

Quelle