09 June 2026, 02:14

Stadtratswahlen in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung abgelehnt

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtratswahlen in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung abgelehnt

Die Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahlen zurückgewiesen. Die Beschwerden betrafen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Drei Mitglieder des Wahlausschusses sowie ein Vertreter der AfD hatten die Einsprüche eingereicht und behauptet, es seien Fehler im Verfahren aufgetreten.

Die Einsprüche waren von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, vorgebracht worden. Ihr Hauptargument bezog sich auf das mathematische Verfahren, das bei der Verteilung der Ratssitze angewendet wurde. Sie forderten eine vollständige Überprüfung der Berechnungen.

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Die Verwaltung wies die Beschwerden mit der Begründung zurück, die angeführten rechtlichen Grundlagen seien unzutreffend. Beamte erklärten, die von den Einsprechenden zitierten Satzungen seien in diesem Fall nicht anwendbar. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz haben Wähler oder Parteien einen Monat Zeit, nach Bekanntgabe des Ergebnisses Bedenken vorzubringen, falls sie dessen Gültigkeit anzweifeln.

Als nächster Schritt folgt die Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, der eine erste Untersuchung der Einsprüche vornehmen wird. Anschließend wird sich der neu gewählte Rat in seiner konstituierenden Sitzung mit der Angelegenheit befassen. Die endgültige Entscheidung, ob die Beschwerden stattgegeben oder abgewiesen werden, liegt bei den neuen Ratsmitgliedern.

Das Verfahren wird fortgesetzt, sobald sich der Rat zu seiner ersten offiziellen Sitzung versammelt. Sollten die Einsprüche Erfolg haben, könnte die Sitzverteilung neu berechnet werden. Bis dahin bleibt die Entscheidung der Verwaltung bestehen, und die Beschwerden gelten als ungeklärt, bis der Rat sie überprüft hat.

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