Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus
Recep WohlgemutSparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten nun erste Entschädigungszahlungen über ihre Versicherungsansprüche. Bei dem spektakulären Raubüberfall in der Filiale Gelsenkirchen-Buer Ende Dezember waren fast alle der 3.250 Schließfächer aufgebrochen worden. Jetzt werden die ersten Auszahlungen vorgenommen – eine erste Erleichterung für die Betroffenen.
Der Einbruch in der Sparkassen-Filiale hinterließ tausende Kunden mit Verlusten. Nahezu jedes der 3.250 Schließfächer war von den Tätern gewaltsam geöffnet worden. Zwar bietet die Bank eine zusätzliche Versicherung von rund 10.300 Euro pro Fach, doch viele Geschädigte verfügten über keine separate Hausratversicherung für ihre eingelagerten Wertgegenstände.
Anwälte haben bereits für einige Mandanten Entschädigungen durchgesetzt. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Opfer insgesamt etwa 250.000 Euro. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen Mandanten eine Zahlung von rund 20.000 Euro. Im Durchschnitt erhielten diejenigen, die Ansprüche geltend machten, etwas mehr als 22.000 Euro pro Fall.
Für Betroffene, die rechtliche Schritte einleiten, hat das Verfahren begonnen. Die ersten beiden Klagen gegen die Sparkasse wurden beim Landgericht Essen eingereicht. Ein vorläufiger Gütetermin ist für Juni angesetzt, bei dem weitere Streitfälle geklärt werden könnten. Opfer ohne ausreichende Nachweise über ihre eingelagerten Gegenstände haben jedoch Schwierigkeiten, erfolgreich Entschädigung zu beantragen.
Einige geschädigte Kunden zögern noch, wie sie weiter vorgehen sollen. Während die Versicherungszahlungen eine Teilentschädigung bieten, erwägen andere eine Klage gegen die Bank, um ihre Verluste vollständig erstattet zu bekommen.
Die ersten Entschädigungszahlungen bedeuten für die Opfer des Einbruchs einen wichtigen Schritt. Mit durchschnittlich über 22.000 Euro pro Anspruch konnten einige einen Teil ihrer Verluste ausgleichen. Doch für diejenigen, die volle Wiedergutmachung anstreben, könnten noch weitere juristische Auseinandersetzungen und Verhandlungen folgen.






