Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung vorerst im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, die den Solinger Bürgermeisterstellvertreter Jan Welzel vorläufig wieder in sein Amt eingesetzt hatte. Der Schritt folgt auf Welzels Suspendierung im Zusammenhang mit einem großen Aufenthaltsbetrugsskandal. Sein Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen verhandelt.
Welzel war ursprünglich von den Düsseldorfer Behörden suspendiert worden, nachdem Vorwürfe im Zusammenhang mit einem kriminellen Netzwerk laut geworden waren. Der Gruppe wird vorgeworfen, wohlhabenden Staatsbürgern aus China und Oman gegen mögliche Bestechung von Beamten deutsche Aufenthaltstitel verschafft zu haben. Welzel kritisierte seine Suspendierung scharf und argumentierte, sie stelle eine Vorverurteilung dar und schade seinem Ruf.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob die Suspendierung daraufhin auf (Aktenzeichen: 35 L 4353/25.O) und ermöglichte Welzel die Rückkehr in sein Amt. Die Bezirksregierung hat diese Entscheidung nun jedoch angefochten. Trotz der Berufung bleibt Welzel vorerst im Amt, während das Oberverwaltungsgericht den Fall prüft.
Die Berufung wird klären, ob Welzels Suspendierung rechtmäßig war. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt er weiterhin als Bürgermeisterstellvertreter im Dienst. Ein abschließendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus.






