Schutzzeit für Bäume und Sträucher: Was 2026 erlaubt ist – und was nicht
Recep WohlgemutSchutzzeit für Bäume und Sträucher: Was 2026 erlaubt ist – und was nicht
Bundesweiter Schutzzeitraum für Bäume und Sträucher gilt vom 1. März bis 30. September 2026
Die Regelungen dienen dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Wildtiere während ihrer aktivsten Phasen. Verstöße gegen das Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Während des Schutzzeitraums ist das Fällen, Roden oder Entfernen von Bäumen, Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen strikt untersagt. Das Verbot bleibt bis zum 28. Februar 2026 in Kraft, danach sind wieder reguläre Rückschnittarbeiten erlaubt. Allerdings kann auch außerhalb dieses Zeitraums das Fällen ausgewachsener Bäume oder umfangreicher Rückschnitt einer artenschutzrechtlichen Prüfung bedürfen.
Ausnahmen gelten für rechtlich genehmigte Eingriffe nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes oder für Baumaßnahmen mit minimaler Vegetationsrodung. Befreiungen sind selten, können aber für behördliche Maßnahmen oder im öffentlichen Interesse erteilt werden – vorausgesetzt, es liegt eine vorherige Genehmigung vor.
Anwohner, die sich unsicher über die Einhaltung der Vorschriften sind, sollten sich vor Beginn von Arbeiten an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Für individuelle Beratung ist die Behörde per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Die Regelungen stärken den Artenschutz, indem sie Störungen während kritischer Brut- und Nistzeiten minimieren. Wer Arbeiten an Bäumen oder Sträuchern plant, muss die gesetzlichen Vorgaben prüfen, um Strafen zu vermeiden. Für Ausnahmen oder Sonderfälle bleibt eine offizielle Genehmigung erforderlich.






