Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Schulzone – und bleibt ungestraft
Vito NeureutherRadfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Schulzone – und bleibt ungestraft
Ein Radfahrer wurde kürzlich mit 59 km/h in einer 30er-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde gemessen – und das in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Fahrer nicht sofort angehalten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer. In diesem Fall überschritt der Radler die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast das Doppelte und gehörte damit zu den schnellsten, die bei der Kontrollaktion erfasst wurden. Da es sich um eine Schulzone handelt, wird hier in der Regel besonders streng überwacht.
Die Höhe der Bußgelder für Radfahrer richtet sich danach, wie gefährlich die Geschwindigkeitsüberschreitung eingestuft wird. Die Strafen können zwischen 15 und 35 Euro liegen, zusätzlich sind Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg möglich. Anders als bei Autofahrern gibt es für Radfahrer jedoch keine automatische Strafbemessung nach einem festen Schema.
Bei der Bewertung der Schwere der Strafe würden auch die Verkehrsverhältnisse zum Zeitpunkt der Tat berücksichtigt. Da der Radfahrer nicht angehalten wurde, blieb eine sofortige Ahndung aus. Über ähnliche Fälle von überhöhten Geschwindigkeiten von Radfahrern in Schulzonen der vergangenen zwei Jahre liegen keine umfassenden Daten vor.
Der Vorfall zeigt, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten – auch für Fahrräder. Wäre der Radfahrer angehalten worden, wäre die Strafe individuell bemessen worden, statt nach dem üblichen Bußgeldkatalog für Autos. Der Fall bleibt ein ungewöhnliches Beispiel für extreme Geschwindigkeit eines Radfahrers in einem eingeschränkten Bereich.






