NRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Kulturveranstaltungen
Valeria TrubNRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Kulturveranstaltungen
Nordrhein-Westfalen übernimmt ab 1. Juli 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige, karitative und kirchliche Veranstaltungen. Die Initiative soll ehrenamtliches Engagement fördern und die Organisation kleinerer Zusammenkünfte erleichtern. Rund 33.500 Vereine und Organisationen im Land werden von der Neuregelung profitieren.
Die Vereinbarung gilt bis Ende 2027 und wird mit drei Millionen Euro aus Landesmitteln unterstützt. Geförderte Veranstaltungen müssen Live- oder aufgeführte Musik beinhalten, keinen Eintritt kosten und in Räumlichkeiten bis zu 500 Quadratmeter Größe stattfinden. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Auftritte bleiben jedoch von der Gebührenbefreiung ausgenommen und unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Tarifen.
Organisationen können im Rahmen des Programms bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen. Voraussetzung ist eine vorherige Registrierung der Events über das Online-Portal der GEMA. Das Land prüft zudem, ob künftig auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen in die Regelung aufgenommen werden könnten.
Sebastian Haug (CDU), Landtagsabgeordneter, lobte die Einigung als wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamts. Die Neuregelung erleichtere es Vereinen und gemeinnützigen Initiativen, kleine Veranstaltungen ohne Lizenzkosten durchzuführen. Sie ist Teil einer umfassenderen Landesstrategie, um bürgerschaftliches Engagement und sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Gebührenbefreiung gilt jedoch nur für angemeldete Veranstaltungen, die die festgelegten Kriterien erfüllen.






