NRW lehnt flächendeckende Stallpflicht für Geflügel ab – Ministerin setzt auf regionale Lösungen
Vito NeureutherKeine generelle Stallpflicht für Geflügel in NRW - NRW lehnt flächendeckende Stallpflicht für Geflügel ab – Ministerin setzt auf regionale Lösungen
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) hat Forderungen nach einer flächendeckenden Stallpflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) eine bundesweite Verpflichtung zur Haltung von Vögeln in Innenräumen fordert. Gorißen begründete ihre Haltung mit Bedenken zum Tierschutz sowie den finanziellen Belastungen für kleine Betriebe.
Der ZDG hatte eine einheitliche Stallpflicht als eine der wichtigsten Maßnahmen gefordert, die die Politik ergreifen könne. Mit dem Vorschlag soll die Ausbreitung von Krankheiten in Nutztierbeständen durch den eingeschränkten Auslauf verhindert werden. Ministerin Gorißen argumentierte jedoch, dass die Zwangsumstellung von Freilandgeflügel auf reine Innenhaltung unnötigen Stress für die Tiere bedeuten würde.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin betonte, dass die Entscheidung über Seuchenpräventionsmaßnahmen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liege. Gorißen unterstrich, dass regionale Unterschiede berücksichtigt werden müssten, da eine pauschale Regelung kleinere Betriebe unverhältnismäßig stark belasten könnte. Ein generelles Verbot des Auslaufs, so die Ministerin, würde die ohnehin knappen finanziellen Spielräume vieler Höfe weiter einengen.
Der Begriff Geflügel umfasst in Deutschland alle gezüchteten Vögel, während Stallpflicht die diskutierte Innenhaltungspflicht bezeichnet. Gorißens Ablehnung einer sofortigen flächendeckenden Regelung spiegelt die anhaltende Debatte wider, wie Tiergesundheit, Tierschutz und wirtschaftliche Tragfähigkeit in der Branche in Einklang gebracht werden können.
Mit der Ablehnung einer pauschalen Stallpflicht bleiben Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen vorerst bei den bestehenden Richtlinien. Die Entscheidung lässt Raum für weitere Diskussionen über Krankheitsvorsorge, berücksichtigt aber auch die praktischen Herausforderungen der Erzeuger. Die Bundesländer behalten damit die Hoheit über ihre jeweiligen Nutztierhaltungsvorschriften.






