Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Zuschläge
Recep WohlgemutLehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger unberechtigter Zuschläge
Eine 61-jährige Lehrerin ist zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben bezogen hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, dass sie die Zahlungen noch lange nach dem Ende ihrer vorübergehenden Führungsposition weiter erhalten hatte. Im Mittelpunkt des Falls standen wiederholte Anträge auf Gelder, auf die sie keinen Anspruch mehr besaß.
Die Lehrerin hatte 2018 für einige Monate kommissarisch die Schulleitung übernommen. Obwohl sie diese Position wieder abgab, bezog sie bis April 2023 monatlich einen Zuschlag von 504 Euro. Das Gericht stellte fest, dass sie die Zahlungen selbst beantragt hatte und sich der Höhe vollumfänglich bewusst war.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte sie wegen Betrugs durch Unterlassen. Sie muss rund 31.300 Euro an zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Der Richter bestätigte, dass sie wissentlich versäumt habe, die laufenden Zahlungen zu korrigieren.
Mit dem Urteil wird die Lehrerin verpflichtet, die volle Summe von 31.300 Euro zurückzuerstatten – zusätzlich zur Geldstrafe. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, wenn Änderungen im Beschäftigungsstatus nicht gemeldet werden. In der Gerichtsentscheidung wurden keine weiteren Details zu ähnlichen Fällen in Deutschland genannt.






