Kölner Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Pflanzen – warum der Streit weitergeht
Valeria TrubGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Pflanzen – warum der Streit weitergeht
Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von getopften Cannabis-Jungpflanzen verloren. Die Stadt hatte das Geschäft verboten, mit der Begründung, es verstoße gegen Deutschlands strenge Vorschriften zur kommerziellen Cannabisverteilung. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Woche die Entscheidung.
Der Unternehmer, der in Köln ein auf Cannabis spezialisiertes Geschäft betreibt, hatte getopfte Cannabispflanzen verkauft. Nach dem Cannabisgesetz (CannG) dürfen jedoch nur registrierte Anbauvereine legal Stecklinge – nicht aber getopfte Pflanzen – abgeben. Das Gericht stellte klar, dass Jungpflanzen, sobald sie eingetopft sind, als Cannabis gelten und ihr Verkauf damit verboten ist.
Der Geschäftsmann argumentierte, getopfte Stecklinge sollten denselben Regeln unterliegen wie ungetopfte. Doch das Gericht wies dies zurück und betonte, das Gesetz erlaube nur den nicht-kommerziellen Eigenanbau – nicht jedoch den gewerblichen Verkauf. Die Stadt hatte ihm bereits vor dem Urteil untersagt, die Pflanzen weiter zu verkaufen.
Das Urteil könnte noch nicht endgültig sein: Der Unternehmer hat die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen Berufung einzulegen.
Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen des kommerziellen Cannabishandels in Deutschland. Trotz gelockerter Regeln für den privaten Anbau bleibt der Verkauf getopfter Jungpflanzen verboten. Der Fall zeigt, wie streng zwischen legalem Eigenbedarf und illegaler gewerblicher Tätigkeit unterschieden wird.






