17 April 2026, 12:20

Grundsteuer in Essen: Verzögerte Bescheide und mögliche Nachbesserungen 2026

Altes Dokument mit einer Gebäudeabbildung, Text und einem Stempel, das an einen Beleg erinnert.

Grundsteuer in Essen: Verzögerte Bescheide und mögliche Nachbesserungen 2026

Grundsteuerbescheide in Essen verzögern sich – Anpassungen im Frühjahr 2026 möglich

Die Grundsteuerbewertungen in Essen werden zu Beginn des Jahres 2026 mit Verzögerungen und möglichen Nachbesserungen verbunden sein. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil vom Dezember 2025, das die differenzierten Bewertungsmaßstäbe betrifft. Anwohner sollten im Februar mit den ersten Bescheiden rechnen, doch einige Anpassungen könnten erst später folgen.

Am 4. Dezember 2025 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf die Essener Grundsteuersätze hat. Daraufhin wurden die Berechnungsmethoden für die differenzierten Bewertungen angepasst.

Die ersten Grundsteuerbescheide für 2026 werden am 3. Februar 2026 verschickt. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, sind in dieser ersten Fassung jedoch möglicherweise noch nicht berücksichtigt. Falls erforderlich, folgt eine überarbeitete Version am 4. Februar 2026.

Gebührenbescheide für andere kommunale Leistungen werden wie geplant im Februar 2026 versandt und sind von der Verzögerung bei der Grundsteuer nicht betroffen. Die endgültige Grundsteuerfestsetzung für 2026 erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr per separatem Bescheid. Bei Genehmigung könnte sie rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.

Bürger mit Fragen werden gebeten, aktuelle Informationen auf www.unserewebsite/gba abzurufen. Aufgrund hoher Nachfrage könnte der telefonische Service im ServiceCenter Essen ab dem 3. Februar 2026 nur eingeschränkt verfügbar sein.

Die ersten Grundsteuerbescheide treffen zwar am 3. Februar ein, doch könnten sich noch Details ändern. Eine korrigierte Fassung könnte bereits am Folgetag verschickt werden, während die finale Festsetzung erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgt. Betroffene werden aufgefordert, bei Rückfragen zunächst die Online-Angebote zu nutzen, da mit Engpässen in der Telefonberatung zu rechnen ist.

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