Gericht wehrt sich gegen Großhändler: FFF-Bündnis setzt Presse-Reform durch
Adriana SchachtGericht wehrt sich gegen Großhändler: FFF-Bündnis setzt Presse-Reform durch
Das Landgericht Dortmund hat Eilanträge der Großhändler PDG und Lütkemeyer auf einstweilige Verfügungen abgewiesen. Mit ihren Klagen wandten sich die Unternehmen gegen die Kündigungen von Verträgen durch Verlage, die dem FFF-Bündnis angehören. Zu diesem Bündnis zählen schwere Namen wie Axel Springer, die Bauer Media Group und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Das FFF-Bündnis treibt eine grundlegende Reform der Presseverteilung in Deutschland voran. Geplant ist, die bisherigen 13 regionalen Großhändler durch einen zentralen Großhändler, die Presse-Grosso-Allianz (PGA), bis Ende 2026 zu ersetzen. Nur vier Großhandelsunternehmen sollen als „Systempartner“ erhalten bleiben, während die übrigen zu reinen Logistikdienstleistern herabgestuft werden.
PDG und Lütkemeyer argumentieren, dass das FFF-Modell die diskriminierungsfreie Presseverteilung gefährdet und die Medienvielfalt bedroht. Der Bundesverband Presse-Grosso verurteilte das Vorgehen der Verlage als „bewusste und koordinierte Zerstörung“ eines unabhängigen Wirtschaftszweigs. Auch andere Großhändler wie Jost, Mietke, PGSW und Grossounion Nord haben rechtliche Schritte gegen die Kündigungen eingeleitet.
Das Bundeskartellamt hat sich bisher nicht eingemischt und erklärt, vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen, nachdem die Verlage ihre Pläne angepasst hätten. Unterdessen strebt der Bundesverband Presse-Grosso an, die Umstrukturierungspläne des FFF-Bündnisses bis zum Sommer gerichtlich zu stoppen.
Die Gerichtsentscheidung stellt einen Rückschlag für die Großhändler dar, die sich gegen das FFF-Bündnis wehren. Der Plan der Verlage, die Verteilung unter der PGA zu zentralisieren, bleibt vorerst auf Kurs – sofern keine weiteren Klagen erfolgreich sind. Das Ergebnis dieses Konflikts wird die Zukunft der Presseverteilung in ganz Deutschland prägen.
