30 March 2026, 00:21

Gericht stoppt Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen von Verena Kerth

Ein Mann im Anzug und mit Krawatte spricht in ein Mikrofon und scheint die Nachricht einer vom Staat genehmigten Gesetzgebung zur Verbot des Internets zu verkünden.

Gericht stoppt Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen von Verena Kerth

Ein Kölner Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, um die Verbreitung heimlich gedrehter Videoaufnahmen mit der Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth zu stoppen. Die Aufnahmen tauchten in einer umstrittenen Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher auf. Constantin Martinsdorf, der Anwalt von Kerth, betonte die Bedeutung schnellen juristischen Handelns in solchen Fällen.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Videomaterial, das ohne Wissen von Verena Kerth aufgenommen worden war. Später wurde es in eine Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher eingebunden. Kerths Anwaltsteam unter der Leitung von Constantin Martinsdorf erreichte eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung zu unterbinden.

Martinsdorf, Fachanwalt für Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann, verwies auf die Notwendigkeit von Schnelligkeit und Präzision in Eilverfahren. Er riet Mandanten, bei Bekanntwerden einer Rechtsverletzung umgehend glaubwürdige Beweise zu sammeln und eine rechtliche Prüfung einzuleiten. Gerichte prüfen sowohl die Beweislage als auch das eigene Verhalten der betroffenen Person, wenn es um Ansprüche auf Schutz der Persönlichkeitsrechte geht.

Die Kanzlei Bietmann mit Sitz in der Rheinisch-Bergischen Region ist seit ihrer Gründung 2019 auf Medien- und Urheberrecht spezialisiert. Daneben deckt sie Arbeitsrecht und Steuerrecht ab und vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Persönlichkeitsrechte schützen grundlegende Freiheiten wie Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über persönliche Daten.

Die einstweilige Verfügung verhindert eine weitere Verbreitung der Aufnahmen. Der Fall Kerth zeigt, wie entscheidend schnelles juristisches Handeln ist, um Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Gerichte bewerten weiterhin Beweislage und Verhalten, wenn sie über solche Verstöße entscheiden.

Quelle