17 March 2026, 14:18

Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter

Eine Gruppe von Studenten mit Protestschildern vor einem Gebäude auf dem Campus der University of Michigan, mit Bäumen und Himmel im Hintergrund.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter

Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus rechtswidrig wäre. Die Entscheidung folgt auf die Ankündigung der Hochschule im vergangenen Jahr, alle Lehraktivitäten in Höxter einzustellen.

Das Urteil verhindert zudem die Verlegung von Studiengängen von Höxter an andere Standorte wie Detmold oder Lemgo. Laut Gericht wäre ein solcher Schritt nur mit einem klaren Nutzungskonzept für den Höxteraner Standort zulässig – ein solches liege derzeit jedoch nicht vor.

Die Hochschule hatte argumentiert, die Lehrtätigkeit in Höxter beenden zu dürfen, da sie befugt sei, ihre Strukturen neu zu ordnen. Das Gericht widersprach jedoch und stellte fest, dass die Schließung eines gesamten Campus über die Entscheidungsbefugnis einer Hochschule hinausgehe. Die Richter beriefen sich dabei auf das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen, das Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort nennt.

Schon im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eingelenkt und die Pläne der Hochschule infrage gestellt. Das Gericht bestätigte nun, dass dieses Einschreiten berechtigt war – insbesondere mit Blick auf die übergeordnete Hochschullandschaft in der Region. Nach Landesrecht muss die Hochschule vor etwaigen Änderungen ein detailliertes Nutzungskonzept für Höxter vorlegen.

Vor der gerichtlichen Entscheidung hatte es weder öffentliche Diskussionen noch alternative Vorschläge für den Campus gegeben. Das Urteil verpflichtet die Hochschule nun, zunächst ein den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Konzept zu erarbeiten, bevor Verlegungen oder Schließungen umgesetzt werden dürfen.

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Will die Hochschule ihre Pläne weiterverfolgen, muss sie ein tragfähiges Konzept für den Standort Höxter vorlegen. Ohne ein solches dürfen Studiengänge nicht an andere Standorte verlegt werden. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht den rechtlichen Schutz des Campus gemäß den Hochschulbestimmungen des Landes.

Quelle