Gericht stoppt Eilantrag: Windpark darf trotz Bedenken von Gleitschirmfliegern gebaut werden
Recep WohlgemutDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Eilantrag: Windpark darf trotz Bedenken von Gleitschirmfliegern gebaut werden
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag ab und begründete dies damit, dass das Projekt keine existenzielle Bedrohung für die Aktivitäten des Vereins darstelle. Die Entscheidung folgt auf Bedenken der Gruppe, die Sicherheitsrisiken durch Turbulenzen der Windkraftanlagen geltend gemacht hatte.
Der Verein betreibt eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region mit fast 800 Mitgliedern und etwa 1.000 Starts pro Jahr. Er argumentierte, der Windpark würde gefährliche Flugbedingungen schaffen, da die Turbulenzen der Anlagen riskante Situationen verursachen und häufigere Startverbote erzwingen würden.
Das Gericht prüfte die vorgelegten Beweise, fand jedoch keine Hinweise darauf, dass die Windräder bei höheren Windgeschwindigkeiten unsichere Turbulenzen erzeugen würden. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h untersagt sind – unabhängig vom Windpark. Bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h, so das Urteil, könnten die Flugaktivitäten weitgehend unbeeinträchtigt fortgesetzt werden.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Das Gericht bestätigte zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Im Rahmen des Verfahrens wurden keine alternativen Maßnahmen zur Risikominderung vorgeschlagen.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark nun wie geplant realisiert werden. Der Verein muss sich an die bestehenden Sicherheitsvorschriften halten, die Flüge bei starkem Wind bereits einschränken. Die Entscheidung bestätigt, dass dem Projekt keine weiteren rechtlichen Hindernisse im Weg stehen.






