22 March 2026, 12:22

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Fluggäste bedeutet

Schwarzes und weißes Bild einer Gruppe von Menschen mit Gepäck, die in einem Flughafen stehen, mit Sicht auf Schließfächer im Hintergrund.

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Fluggäste bedeutet

Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt und entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren die Mitnahme von angemessenem Kabinengepäck ohne zusätzliche Gebühren ermöglichen müssen. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, die Beschränkungen der Airline verstoßen gegen EU-Recht. Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem EU-Institutionen mit Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte beginnen.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass Vueling kostenloses Handgepäck nicht länger auf eine kleine Tasche mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter beschränken darf. Stattdessen bestätigte das Gericht, dass Kabinengepäck ein wesentlicher Bestandteil des Flugreise und ohne Zusatzkosten in angemessenem Umfang mitzuführen sei. Die Klage war vom vzbv eingereicht worden, der der Airline vorwarf, durch die Erlaubnis lediglich winziger Taschen ohne Aufpreis gegen EU-Vorschriften zu verstoßen.

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Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften dafür, bestehende Regelungslücken auszunutzen. Sie forderte, dass Ticketpreise künftig ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Kabinenkoffer mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtgröße und bis zu zehn Kilogramm Gewicht umfassen müssten. Popp sprach sich zudem für klarere gesetzliche Vorgaben aus, um zu verhindern, dass Airlines unangemessene Gebühren erheben.

Unterdessen laufen ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch. Das Urteil ergeht, während in Brüssel die Reformverhandlungen der EU-Institutionen beginnen. Vor diesen Gesprächen hatte das Europäische Parlament vorgeschlagen, in den Ticketpreisen ein standardisiertes Handgepäckstück (bis zu 7 kg) sowie ein persönliches Gepäckstück zu inkludieren. Der Rat der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) lehnte diesen Vorschlag jedoch ab, sodass die Frage weiterhin ungeklärt bleibt.

Das Gerichtsurteil zwingt Vueling nun, seine Handgepäckrichtlinie zu ändern und Passagieren die Mitnahme größerer Taschen ohne Zusatzkosten zu ermöglichen. Angesichts der laufenden EU-Reformdebatten könnte das Urteil künftige Regelungen zu Gepäckbestimmungen der Airlines beeinflussen. Zudem könnte es Auswirkungen auf die noch anhängigen Verfahren gegen andere Billigfluggesellschaften haben.

Quelle