20 June 2026, 00:18

Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig

Milchbetriebe müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen für Milchprodukte zugunsten von Edeka entschieden. Das Gericht hob damit ein Verbot der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf, das im Oktober 2024 erlassen worden war. Es ist das zweite Mal, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes von einem Gericht zurückgewiesen wurde.

Die BLE war 2023 auf Berichte aufmerksam geworden, wonach Edeka mit einem Milchlieferanten Zahlungsfristen von über 49 Tagen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte ausgehandelt hatte, die in den Jahren 2021, 2022 und 2024 geliefert worden waren. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler solche Lieferungen je nach Unternehmensgröße innerhalb von 30 Tagen begleichen.

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Das Gericht stellte fest, dass die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Edeka-Kaufleute fälschlicherweise der Edeka-Gruppe zurechnete und so deren Umsatz überschätzte. Zudem kam es zu dem Schluss, dass Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nicht gegen unfaire Handelspraktiken nach dem AgrarOLkG verstoßen. Daher urteilte das Gericht, dass Edeka mit dem Milchlieferanten Arla Foods rechtmäßig längere Zahlungsfristen vereinbaren dürfe.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und erklärte, es bestätige, dass Lebensmitteleinzelhändler ihre Geschäfte gesetzeskonform abwickelten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte die BLE dafür, bei der Rechtsdurchsetzung wiederholt ihre Befugnisse überschritten zu haben. Da bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen kassiert wurden, bleibt der Behörde nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.

Mit dem Urteil darf Edeka seine Zahlungsbedingungen mit Milchlieferanten beibehalten. Gleichzeitig wirft die Entscheidung Fragen zur Durchsetzungspraxis der BLE im Rahmen des Lieferkettengesetzes auf. Die Behörde muss nun entscheiden, ob sie weitere rechtliche Schritte einleitet.

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