Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen
Adriana SchachtFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen
Am 14. Juni nahm die Polizei einen 43-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen fest. Gegen den Mann lagen bereits zwei offene Haftbefehle vor. Beamte kontrollierten ihn im Rahmen einer Routineüberprüfung.
Der Festgenommene hatte zwei gültige Haftbefehle gegen sich: Einer wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht, der andere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer Strafe von acht Monaten.
Bei der Festnahme durchsuchten die Beamten den Mann und fanden ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock – beides Waffen, deren Besitz für ihn verboten war. Die Gegenstände wurden sofort beschlagnahmt.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde er in Gewahrsam genommen. Nun kommen zusätzliche Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Waffengesetz hinzu. Anschließend wurde er einer Justizvollzugsanstalt übergeben.
Der obdachlose Mann bleibt weiterhin in Haft. Zu den bestehenden Haftbefehlen kommen nun auch Verstöße gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen der Behörden dauern an.
