Düsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Adriana SchachtDüsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensische Einrichtung stehen vor rechtlichen Unsicherheiten, nachdem Beamte mögliche Mängel im Bebauungsplan aufgedeckt haben. Die Stadt hat die Bezirksregierung nun gewarnt, dass das Projekt scheitern könnte, falls der aktuelle Entwurf ohne Änderungen umgesetzt wird.
Das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt hatte zunächst Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 7/74 geäußert. Bei der Prüfung wurden formelle Fehler festgestellt, die das gesamte Dokument ungültig machen könnten. Ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigte später diese Mängel sowie das Risiko, dass ein Gericht den Plan kippen könnte.
Die Stadtverwaltung hat ihre bisherige Haltung inzwischen revidiert. Noch vor Kurzem hatten Beamte betont, der Plan biete eine solide rechtliche Grundlage für die forensische Einrichtung. Nun räumen sie ein, dass er einer Überprüfung möglicherweise nicht standhalten würde.
Trotz des Rückschlags zeigt die juristische Einschätzung einen Ausweg auf: Sollte der aktuelle Plan scheitern, könnte das Projekt dennoch über Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vorankommen. Diese Regelung erlaubt bestimmte Vorhaben auch ohne formellen Bebauungsplan.
Die Stadt hat die Bezirksregierung Düsseldorf offiziell über die rechtlichen Risiken informiert. Eine Klage könnte das Projekt stoppen, sofern keine Anpassungen vorgenommen werden. Die Zukunft der forensischen Einrichtung hängt nun davon ab, ob der bestehende Plan gerettet werden kann – oder ob ein alternativer Genehmigungsweg beschritten wird.






