Bundesrat fordert EU-weite Tierschutzregeln für Lebendtierexporte
Bundesrat bezieht klare Position zum Tierschutz bei Lebendtierexporten
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat eine Resolution verabschiedet, die strengere EU-Regeln für den Transport von Tieren in Drittstaaten fordert. Damit reagiert er auf wiederholte Vorfälle von Tierschutzverstößen bei solchen Lieferungen.
Ein zentrales Problem wird in der Resolution deutlich: Bisher fehlen den Behörden die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten wirksam zu unterbinden. Besonders bei Exporten in bestimmte Drittländer gab es Berichte über Misshandlungen, und Beamte warnen, dass sich solche Vorfälle wiederholen könnten.
Der neue Vorschlag sieht vor, dass die EU Lebendtierexporte nur noch dann zulässt, wenn das Zielland die Standards des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) erfüllt. Der Bundesrat pocht zudem auf rechtlich verbindliche EU-weite Vorschriften, um den Tierschutz während des Transports durchzusetzen.
Die Resolution fordert außerdem, dass künftige tierärztliche Gesundheitszeugnisse klare Tierschutz-Kriterien enthalten. Zudem soll die EU-Kommission das Recht erhalten, bei Verstößen Untersuchungen einzuleiten und Exporte zu verbieten. Kritisch hinterfragt der Bundesrat auch eine Entscheidung aus dem Jahr 2023, wonach bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden – ein Schritt, der möglicherweise die Kontrollen geschwächt habe.
Ziel der Bundesrats-Resolution ist es, Lücken in der Durchsetzung des Tierschutzes bei Exporten zu schließen. Sollten die Maßnahmen von der EU übernommen werden, würden sie strengere Kontrollen und mögliche Exportverbote für Länder vorsehen, die die Tierschutzstandards nicht erfüllen. Der Vorstoß für verbindliche Regeln spiegelt die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Behandlung von Tieren im internationalen Transport wider.






