Alkohol und Regelbrüche: Zwei E-Scooter-Unfälle erschüttern Lippe
Zwei E-Scooter-Fahrer aus dem Kreis Lippe sind am Montag bei separaten Unfällen verletzt worden. Bei beiden Vorfällen spielte Alkohol eine Rolle – einer ereignete sich in Detmold, der andere in Lemgo. Die Polizei bestätigte, dass die Fahrer zum Zeitpunkt der Unfälle unter Alkoholeinfluss standen.
In Detmold verunglückte ein 50-jähriger Mann gegen 21:45 Uhr mit seinem E-Scooter auf der Richthofenstraße. Er war auf dem Gehweg unterwegs, was verboten ist, und zog sich schwere Verletzungen zu. Zudem hatte er einen Mitfahrer dabei – ein weiterer Verstoß – und verweigerte im Anschluss einen Alkoholtest.
In Lemgo stürzte ein 68-Jähriger gegen 16:30 Uhr auf der Liebigstraße in Richtung Wasserfurche. Er erlitt leichte Verletzungen und lehnte ebenfalls einen Alkoholtest ab. Sein E-Scooter verfügte nicht über das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert werden muss.
Rechtlich gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge und unterliegen denselben Alkoholgrenzen wie Autos. Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille wird eine Fahruntüchtigkeit angenommen, bei 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten, und pro Scooter ist nur eine Person zugelassen.
Beide Fahrer müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dem Detmolder Fahrer werden das Fahren auf dem Gehweg, die Mitnahme eines Passagiers und die Testverweigerung besonders angelastet. Beim Lemgoer Fahrer kommt das fehlende Versicherungskennzeichen als weiterer Verstoß hinzu. Die Polizei wies die Öffentlichkeit erneut auf die strengen Regeln für die Nutzung von E-Scootern hin.
