AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Adriana SchachtAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September beim Landesparteigericht. Im Mittelpunkt stehen Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit im Verfahren aufgrund von Schramm politischer Verstrickung und seiner militärischen Vergangenheit.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli, doch gelang es ihm dennoch, erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat zu kandidieren und ein Mandat zu erringen. Vorwürfe lauten, er habe sich parteiisch verhalten – unter anderem wegen seines Einsatzes in der ukrainischen Armee gegen Russland. Seine Kritiker argumentieren, dieses Engagement werfe Zweifel an seiner Neutralität innerhalb der Partei auf.
Zusätzliche Fragen ranken sich um Schramm Beziehung zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler. Beide stehen in Verbindung mit Richter Hartmut Beucker, einem Mitglied der AfD-Fraktion. Beuckers Rolle bei Schramm Parteiaufnahme hat die Sorgen um die Unparteilichkeit im Fall weiter verschärft. Der Antrag führt aus, dass diese Verbindungen ein nicht von der Hand zu weisendes Risiko der Befangenheit schaffen.
Schramm weist die Vorwürfe zurück und genießt weiterhin breite Unterstützung in seinem örtlichen AfD-Verband. Der Antrag hingegen betont, die Gründe für eine Befangenheit seien gewichtig und nicht verhandelbar, was die Ängste vor einem unfairen Verfahren unterstreicht.
Das Parteigericht wird den Antrag nun prüfen, in dem es heißt, das Risiko der Voreingenommenheit sei zu groß, um es zu ignorieren. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies zu Änderungen in der Behandlung von Schramm Fall führen. Das Ergebnis könnte zudem einen Präzedenzfall für künftige Parteiausschlussverfahren innerhalb der AfD schaffen.






