70.000 Euro unerklärt: Niederländer fliegen mit Bargeld-Schmuggel am deutschen Grenzübergang auf
Valeria Trub70.000 Euro unerklärt: Niederländer fliegen mit Bargeld-Schmuggel am deutschen Grenzübergang auf
Zwei Niederländer sind aufgeflogen, als sie versuchten, 70.000 Euro unerklärt aus Deutschland zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025 an einer Grenzkontrollstelle. Die Zollbehörden haben den gesamten Betrag beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet.
Die beiden Männer, 35 und 36 Jahre alt, reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als sie von der Bundespolizei zu einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle angehalten wurden. Die Beamten entdeckten 50.000 Euro in einer Umhängetasche des 36-Jährigen sowie 20.000 Euro in einer weiteren Tasche des 35-Jährigen. Beide Männer waren arbeitslos.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden – unabhängig davon, ob es sich um Banknoten oder gleichwertige Zahlungsmittel handelt. Zwar gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Geldmenge, doch kann die Nichtanmeldung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Meldepflicht ist Teil der EU-weiten Bemühungen, illegale Geldbewegungen zu unterbinden. Sie dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten. Die Zollbeamten bestätigten, dass den Männern nun ein Verwaltungsverfahren wegen undeklarierter Gelder und des Verdachts auf Geldwäsche droht.
Die 70.000 Euro wurden im Rahmen des laufenden Verfahrens eingezogen. Den Männern könnten weitere Strafen nach deutschem und EU-Recht drohen. Zwar ist der Kapitalverkehr grundsätzlich frei, doch verlangt das Gesetz bei größeren Bargeldsummen an den Grenzen volle Transparenz.
