40 Millionen Euro auf dem Spiel: Cum-Ex-Prozess gegen Ex-Warburg-Chef Olearius neu aufgerollt
Adriana SchachtCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - 40 Millionen Euro auf dem Spiel: Cum-Ex-Prozess gegen Ex-Warburg-Chef Olearius neu aufgerollt
Ein neues Verfahren wird entscheiden, ob dem ehemaligen Chef der M.M. Warburg Bank, Christian Olearius, 40 Millionen Euro abgenommen werden. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, sodass seine Rolle im Cum-Ex-Skandal weiterhin ungeklärt bleibt. Der Fall ist Teil einer der größten Steuerbetrugsermittlungen Deutschlands, durch die dem Staat Milliarden entgangen sind.
Beim Cum-Ex-Skandal handelte es sich um komplexe Dividenden-Stripping-Geschäfte, durch die deutsche Steuerzahler um enorme Summen betrogen wurden. Zwischen 2007 und 2011 genehmigte und überwachte Olearius als geschäftsführender Gesellschafter von M.M. Warburg & Co. Transaktionen, die illegale Steuererstattungen in Höhe von über 200 Millionen Euro generierten. Ein Hamburger Gericht verurteilte ihn 2024 wegen Steuerhinterziehung und verhängte gegen die Bank eine Strafe von 210 Millionen Euro für ihre Verstrickung in den Skandal.
Nun drängen die Staatsanwälte darauf, Olearius 40 Millionen Euro abzunehmen, da es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmäßig erwirtschaftete Gewinne handelt. Das Landgericht Bonn muss den Fall nach der Ablehnung seines vorherigen Urteils durch den Bundesgerichtshof neu prüfen. Olearius selbst wird jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen schweren Steuerbetrugs wurden endgültig eingestellt. Dennoch bleibt die Frage seiner Schuld im Skandal offen. Die anstehende Verhandlung wird sich ausschließlich auf die Einziehung seines Vermögens konzentrieren.
Die Entscheidung des Bonner Gerichts wird darüber bestimmen, ob Olearius die 40 Millionen Euro, die mit dem Cum-Ex-System in Verbindung stehen, verliert. Seine Abwesenheit hat keinen Einfluss auf das Verfahren. Der Fall unterstreicht weiterhin das Ausmaß der größten Steuerbetrugsaffäre Deutschlands.






